Wir sind alle Antifa! Kundgebung zum Prozessauftakt am 08.09.

Am Mittwoch dem 08. September startet am Oberlandesgericht im Gerichtsgebäude auf dem Hammerweg in Dresden ein neues Verfahren nach §129 gegen vier Antifaschist:innen. Ihnen wird vorgeworfen im Rahmen einer kriminellen Vereinigung Straftaten begangen zu haben. Abseits der konkreten Vorwürfe gegen die Angeklagten ist klar, dass ein Verfahren nach §129 auch immer die Durchleuchtung politischer Strukturen zum Ziel hat und dass das Verfahren als politischer Angriff auf alle Antifaschist:innen zu werten ist und diese kriminalisiert.
Daher ist es notwendig, ein solches Verfahren kritisch durch antifaschistische Strukturen zu begleitet, Gegenöffentlichkeit zu schaffen und zu betonen das antifaschistisches Engagement wichtig und legitim ist. Zu diesem Zweck hat sich das Solidaritätsbündnis Antifa Ost gegründet. Wir rufen wir als Teil des Bündnisses zur Kundgebung zum Prozessauftakt am 08.09. vor dem Oberlandesgericht auf. Den Aufruf des Bündnisses findet ihr unten.

Kommt vorbei und solidarisiert euch mit den Angeklagten! Wir sind alle Antifa!


Gemeinsame Anreise mit dem Fahrrad zur Kundgebung aus Dresden:

Treffpunkt Löbtau: Columbuspark; Abfahrt: 7:30 Uhr

Treffpunkt Neustadt: Bahnhof Neustadt (Hintere Ausgang, Hansastraße); Abfahrt: ca. 7:45 Uhr (zusammen mit den Leuten aus Löbtau)


Alle Infos zum Bündnis: https://www.soli-antifa-ost.org/

Weitere Infos und Hintergründe:


Aufruf des Bündnisses Soli Antifa Ost zur Kundgebung zum Prozessauftakt:

Trotz alledem – Für einen konsequenten Antifaschismus

Aufruf: Kundgebung 8. September

Im September ist es soweit: Nach über eineinhalb Jahren der Ermittlungen in Sachsen und Thüringen wird vier Menschen durch die Bundesanwaltschaft vorgeworfen, nach Paragraph 129 Teil einer angeblich „kriminellen Vereinigung“ zu sein, die Neonazis angegriffen haben soll. Der Prozess wird in Dresden stattfinden. In den vergangenen Jahren gab es viele Verfahren nach Paragraph 129 im Freistaat gegen „links“, erinnert sei an das „Sportgruppen – Verfahren“, dem das „Handygate“ [1] voraus gegangen war, ermittelt wurde dabei auch gegen den Jenaer Jugendpfarrer Lothar König als Teil dieser angeblichen „Sportgruppe“ [2]. Auch in Leipzig gab es Verfahren gegen angebliche „kriminelle Vereinigungen“ von Antifaschist*innen, die zu keinen Anklagen führten [3], aber zu erheblichen Eingriffen in die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen, was sogar vom sächsischen Datenschutzbeauftragten gerügt wurde [4].

Im nächsten Monat wird also erstmals nach Jahrzehnten seitens der Bundesanwaltschaft im Zuge der Ermittlungen des Landeskriminalamts eine Anklage gegen eine angebliche „kriminelle Vereinigung“ von Antifaschist*innen erhoben. Euch sind vielleicht noch die Verfahren gegen die Autonome Antifa [M] aus Göttingen oder das Verfahren gegen Antifaschistische Aktion Passau [5] in Erinnerung geblieben.

Klar ist schon jetzt, dass es ein politischer Prozess ist, bei dem nicht nur einzelne Angeklagte vor Gericht stehen, sondern die antifaschistische Bewegung als solche. Polizei und Bundesanwaltschaft versuchen seit Monaten mit Statements die Angeklagten als „Terrorist*innen“ zu stigmatisieren und mithilfe des höheren Strafrahmens eines § 129 militanten Antifaschismus zu bekämpfen. Dazu werden immer wieder Informationen aus den Ermittlungsakten an „Haus-und-Hof-Journalisten“ weitergeleitet. Die Übernahme des Verfahrens durch die Bundesanwaltschaft, welche sich in der Regel nur bei „terroristischen Vereinigungen“ nach § 129a für zuständig erklärt, stellt jedoch bereits an sich eine politische Positionierung dar. Es sagt viel über die deutschen Sicherheitsbehörden aus, dass nun einer durch die „Soko LinX“ konstruierten Gruppe, die für verschiedene antifaschistische Interventionen verantwortlich sein soll, vorgeworfen wird, sich „an der Schwelle zum Terrorismus“ zu bewegen. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass alle vermeintlichen Opfer der sogenannten Vereinigung gewalttätige, organisierte oder bis in rechtsterroristische Kreise vernetzte Faschisten sind. Auch die extreme Rechte, wie beispielsweise das „Compact-Magazin“, führt eine eigene Kampagne gegen links und kann sich des Informationsflusses aus den Behörden sicher sein [6]. Die Parole „Staat und Nazis – Hand in Hand“, bewahrheitet sich neben dem wöchentlichen Auffliegen der rechten Netzwerke in den Behörden, auch beim kommenden Prozess in Dresden deutlich.

Unsere Solidarität gegen rechtes Agieren

Gerade beim Prozessauftakt muss mit Aktionen der rechten Szene und ihrer Unterstützer*innen gerechnet werden. Organisierte Neonazis sind zum Teil Nebenkläger beim Prozess gegen die Beschuldigten und werden versuchen mit ihren Anwälten im Sinne ihrer Kampagne zu agieren. Wir kennen aus anderen Prozessen gegen unter Beteiligung von Neonazis deren Auftreten und Verhalten bei Gericht. Es ist geprägt von Bedrohung, versuchter Einschüchterung und rechter Raumnahme. Dem gilt es sich als antifaschistische Bewegung entschlossen entgegen zu stellen. Seien es mögliche neonazistische Veranstaltungen vor dem Gericht oder rechte Bedrohung und Raumnahme während des Prozesses. Deshalb werden wir zu jedem Prozesstermin vor Ort sein, den antifaschistischen Selbstschutz organisieren und uns ausnahmslos mit den Antifaschist*innen im Gericht solidarisieren. Egal, was in diesem politischen Verfahren gegen die Angeklagten vorgebracht wird, wir werden uns nicht distanzieren. Antifaschismus ist nicht kriminell, sondern ist und bleibt hier und andernorts eine Notwendigkeit. Wir fordern die Freilassung aller Antifaschist*innen!

Zum Prozessauftakt am 08.09.2021 um 10 Uhr wird es daher vor dem Oberlandesgericht (OLG) in Dresden eine Kundgebung geben. Diese wird um 07:00 Uhr beginnen.

Unterstützt die Betroffenen der staatlichen Repression.

Wir sind alle Antifa!

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